Satzung - (Auszug - Vereinszweck)
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er steht allen offen und die Tätigkeit des Vereines kommt
der Allgemeinheit zugute.
Der Verein will seine Tätigkeit darauf richten, die
Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem
Gebiet selbstlos zu fördern.
Der Verein soll Treffpunkt besonders für Radwanderer, Kanuten
und Angler werden. Über Landesgrenzen sollen
Partnerschaften entwickelt und Freundschaften geschlossen
werden.
Ein Besuchsaustausch von Familien zur Erreichung des
Vereinszwecks ist Ziel des Vereinslebens Austausch von
Erfahrungen mit den europäischen Nachbarn. Verbesserung des
Zusammenlebens in der EU. Hilfe für in Not geratene Mitbürger
der EU. Schnelle und unbürokratische Hilfe in Form der
Nächstenliebe. Finanzielle Soforthilfe für Notleidende,
Obdachlose und von der Gesellschaft verlassene.
Das Zusammenleben soll insbesondere durch die Förderung
des Sports, Unterstützung und Schutz von Jugendlichen und
älteren Mitbürgern der EU verwirklicht werden.
Besonders Jugendliche sollen von Drogen, Kriminalität u. ä.
ferngehalten werden und sich einer sinnvollen Freizeitbe-
schäftigung widmen. Ihnen steht hierzu der Verein offen.
Sie sind vor jeder Form des Rechts- / Links- Radikalismus
zu bewahren und sinnvollen sportlichen, kulturellen und
zwischenmenschlichen Freizeitbeschäftigungen näher zu bringen.
Jugendlichen und Älteren sollen durch Unterstützung die
Möglichkeit erhalten sich an Kultur, Sport u.a. beteiligen zu
können. Kontakte sollen dabei vermittelt werden. Auch die
finanzielle Unterstützung für diejenigen, die sich es nicht
leisten können sinnvolle Freizeitbetätigungen zu leben ist
vorgesehen.
Durch regelmäßige Zusammenkünfte sollen sich Sportler in den
Vereinsräumen treffen können und ihre Erfahrungen austauschen
und von dem Erlebten berichten können.