Satzung  -  (Auszug - Vereinszweck)
§ 2 Vereinszweck  Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er steht allen offen und die Tätigkeit des Vereines kommt der Allgemeinheit zugute. Der Verein will seine Tätigkeit darauf richten, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der Verein soll Treffpunkt besonders für Radwanderer, Kanuten und Angler werden. Über Landesgrenzen sollen  Partnerschaften entwickelt und Freundschaften geschlossen werden. Ein Besuchsaustausch von Familien zur Erreichung des Vereinszwecks ist Ziel des Vereinslebens Austausch von Erfahrungen mit den europäischen Nachbarn. Verbesserung des Zusammenlebens in der EU. Hilfe für in Not geratene Mitbürger der EU. Schnelle und unbürokratische Hilfe in Form der Nächstenliebe. Finanzielle Soforthilfe für Notleidende, Obdachlose und von der Gesellschaft verlassene. Das Zusammenleben soll insbesondere durch die Förderung des Sports, Unterstützung und Schutz von Jugendlichen und älteren Mitbürgern der  EU verwirklicht werden. Besonders Jugendliche sollen von Drogen, Kriminalität u. ä. ferngehalten werden und sich einer sinnvollen Freizeitbe- schäftigung widmen. Ihnen steht hierzu der Verein offen. Sie sind vor jeder Form des Rechts- / Links- Radikalismus zu bewahren und sinnvollen sportlichen, kulturellen  und zwischenmenschlichen Freizeitbeschäftigungen näher zu bringen. Jugendlichen und Älteren sollen durch Unterstützung die Möglichkeit erhalten sich an Kultur, Sport u.a. beteiligen zu können. Kontakte sollen  dabei  vermittelt werden. Auch die finanzielle Unterstützung für diejenigen, die sich es nicht leisten können sinnvolle Freizeitbetätigungen zu leben ist vorgesehen.   Durch regelmäßige Zusammenkünfte sollen sich Sportler in den  Vereinsräumen treffen können und ihre Erfahrungen austauschen und von dem Erlebten berichten können.
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